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BVerwG, 14.04.1958 - IV B 14.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 12.11.1956 - L 305 III 56
- BVerwG, 14.04.1958 - IV B 14.57
- BVerwG, 13.06.1958 - IV C 19.57
Papierfundstellen
- RLA 1958, 173
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.10.1957 - IV C 284.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.04.1958 - IV B 14.57
Da das Streben einer gegen die Versagung einer Kann-Leistung gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klage sich nicht in der Beseitigung des ablehnenden Verwaltungsakts erschöpft, sondern auf Erhalt der Leistung gerichtet bleibt, ist auch bei solchen Klagen die Rechtslage zur Zeit der Gerichtsentscheidung zugrunde zu legen (Urteil des Senats, BVerwG IV C 284.56, vom 11. Oktober 1957).
- BVerwG, 17.05.1960 - IV B 95.60
Rechtsmittel
Das Verwaltungsgericht hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 14. April 1958 - BVerwG IV B 14.57 -, RLA 1958 S. 173) seine Entscheidung nicht darauf abgestellt, ob sich der von dem Kläger erlittene Vertreibungsschaden noch auf seinen Wohnraumbedarf auswirkt, sondern hat die jetzige Wohnung unter Würdigung der tatsächlichen Feststellungen als ausreichend im Sinne des § 254 Abs. 3 LAG in Verbindung mit § 298 Abs. 1 Nr. 2 a LAG erachtet, auch unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Klägers. - BVerwG, 14.04.1958 - IV B 13.57
Rechtsmittel
Wie im gleichzeitigen Beschluß in der rechtsähnlichen Sache BVerwG IV B 14.57 ausführlich dargelegt ist, fehlt es bei der Frage, ob ein Verwaltungsgericht eine Ausgleichsbehörde zur Gewährung einer Ermessensleistung verpflichten kann, neben der zulassungsfreien Revision am Rechtsschutzbedürfnis für die Nichtzulassungsbeschwerde und bedürfen die sachlich-rechtlichen Fragen dieser Sache keiner Klärung durch Revisionsurteil, insbesondere weil die hier zugrunde zu legende Neufassung des § 254 Abs. 3 und des § 298 LAG durch das 2. Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) eindeutig keinen Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Wohnraumbedarf verlangt. - BVerwG, 05.02.1960 - IV C 131.59
Rechtsmittel
Denn der beschließende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das Streben einer gegen die Versagung einer Kannleistung (vgl. § 254 Abs. 1 LAG) gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klage sich nicht in der Beseitigung des ablehnenden Verwaltungsaktes erschöpfe, sondern auf Erhalt der Leistung gerichtet bleibe, so daß in jedem Falle die Rechtslage zur Zeit der Gerichtsentscheidung zugrunde zu legen sei (vgl.Urteil vom 11. Oktober 1957 - BVerwG IV C 284.56 - [IFLA 1958 S. 79] undBeschluß vom 14. April 1958 - BVerwG IV B 14.57 - [RLA 1958 S. 173, 174]).